Informationen für Arbeitnehmer: Wie beantrage ich Bildungsurlaub?
- Informieren Sie sich frühzeitig
Ihr Anspruch auf Bildungsurlaub ist gesetzlich geregelt. In Sachsen-Anhalt haben Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf fünf Tage Bildungsfreistellung pro Jahr. - Antrag bei Ihrem Arbeitgeber stellen
- Laden Sie sich unsere offizielle Anerkennungsbestätigung hier herunter: Anerkennungsbestätigung
- Reichen Sie die Bestätigung am besten sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei Ihrem Arbeitgeber ein. So können Sie sicher gehen, dass der Bildungsurlaub auch genehmigt wird.
- Ein formloses Anschreiben inklusive der offiziellen Anerkennungsbestätigung reicht aus.
- Genehmigung abwarten
Ihr Arbeitgeber darf den Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, helfen wir gerne weiter!
Noch Fragen?
Kontaktieren Sie uns unter severin.wagner@kommunal.de – wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.
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Informationen für Arbeitgeber: So verfahren Sie mit dem Antrag auf Bildungsurlaub
Wenn Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter einen Antrag auf Bildungsurlaub gestellt hat, gibt es für Sie als Arbeitgeber einige Schritte zu beachten. Hier finden Sie eine kompakte Anleitung, wie Sie mit dem Antrag verfahren.
1. Antrag prüfen
Der Bildungsurlaubsantrag sollte mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei Ihnen eingehen. Prüfen Sie Folgendes:
- liegt die offizielle Anerkennungsbestätigung der Veranstaltung vor?
- Ist der Antrag fristgerecht eingereicht?
- Ist der gesetzliche Anspruch auf Bildungsurlaub gegeben? (In Sachsen-Anhalt haben Arbeitnehmer fünf Tage pro Jahr Anspruch.)
2. Entscheidung treffen
Grundsätzlich besteht ein Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub. Eine Ablehnung ist nur aus dringenden betrieblichen Gründen möglich – beispielsweise, wenn der Betrieb in dieser Zeit nicht aufrechterhalten werden kann. In diesem Fall muss die Ablehnung schriftlich und begründet erfolgen.
3. Bildungsurlaub genehmigen
Wenn keine betrieblichen Gründe dagegensprechen:
Genehmigen Sie den Antrag schriftlich. Eine kurze Bestätigung an den Arbeitnehmer genügt.
Der Arbeitnehmer nimmt an der Veranstaltung teil und erhält am Ende eine Teilnahmebescheinigung.
4. Nachweis der Teilnahme einfordern
Nach der Veranstaltung erhält Ihr Mitarbeiter eine Teilnahmebestätigung. Sie können verlangen, dass diese als Nachweis für die Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs vorgelegt wird.
Gut zu wissen: Die Gehaltszahlung läuft während des Bildungsurlaubs ganz normal weiter, da es sich um eine gesetzlich geregelte Form der Freistellung handelt.
Falls Sie weitere Fragen haben oder eine rechtliche Klärung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir stehen Ihnen zur Seite!
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